15. Januar 2026

CII: Sechs-Punkte Plan zu KI in der Forschung I Anhörung im Landtag Niedersachsen

In der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Kultur des Landtags Niedersachsen zur Zukunft der Künstlichen Intelligenz in der Forschung vom 15.01.2026 sprach sich CII-Forschungsdirektor Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker für sechs Reformpunkte aus.

Zur öffentlichen Anhörung erörterte CII-Research Director Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker seine schriftliche Stellungnahme des cyberintelligence.institutes zu zwei Anträgen der Landtagsfraktionen und beantwortete die Fragen der Abgeordneten.

Im Ergebnis fasste Kipker die Reformvorschläge in sechs Punkten zusammen:

  1. Hochschulen und Länder müssen einen kohärenten Rahmen schaffen, der Leitlinien, Kodizes, Prüfungsregeln und gute wissenschaftliche Praxis in der KI-Nutzung miteinander verbindet. Dieser Rahmen muss verständlich sein, praxistaugliche Beispiele enthalten und Verfahren vorsehen, wie er aktualisiert wird. Er sollte nicht nur Verbote aussprechen, sondern zulässige Nutzungsszenarien definieren, weil gerade die konstruktive Nutzung gezielten Kompetenzaufbau ermöglicht.
  2. Es braucht faire und sichere Zugänge. Wenn KI im Studium relevant ist, darf sie nicht vom privaten Budget der Studierenden abhängen. Gleichzeitig müssen Datenschutz, IT-Sicherheit und Rechtskonformität gewährleistet sein. Institutionelle Angebote, möglichst mit auditierbaren Datenflüssen und klaren Nutzungsbedingungen, sind dafür zentral. Wo externe Anbieter genutzt werden, sollten Kriterien gelten, die Rechtsdurchsetzung erleichtern und Abhängigkeiten begrenzen sowie Datensouveränität wahren. Eine gestufte Strategie, die sensible Bereiche besonders schützt, ist realistischer als eine Einheitslösung.
  3. Prüfungsformate müssen systematisch weiterentwickelt werden. Das Ziel dabei ist, Kompetenzen so zu prüfen, dass eigenständiges Denken sichtbar bleibt. Prozessorientierung, Reflexion und passende mündliche Prüfungselemente können hierbei helfen, ohne Inklusion und Machbarkeit zu opfern.
  4. Qualifizierung ist der Schlüssel: Lehrende brauchen didaktische und rechtliche Sicherheit, Studierende brauchen KI-Literacy und Verifikationskompetenz.
  5. Forschung sollte zu Sicherheit, Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz, Transparenz und alternativen, schlankeren KI-Modellen gezielt gefördert werden, damit Hochschulen nicht nur Nutzerinnen, sondern Mitgestalterinnen und Teilhaber vertrauenswürdiger KI werden
  6. Es braucht eine Kultur, die Transparenz und Redlichkeit stärkt. KI wird nur dann zu einem nachhaltigen Bestandteil von Forschung und Lehre, wenn sie nicht als Mittel zur Leistungsabkürzung, sondern als Werkzeug zur Vertiefung verstanden wird. Diese Kultur entsteht durch klare Erwartungen, durch Vorbilder in der Wissenschaft, durch offene Diskussion über Grenzen und durch Strukturen, die verantwortliches Handeln erleichtern. Wer jetzt in Regeln, Infrastruktur, Qualifizierung und KI-Sicherheitsforschung investiert, schafft die Grundlage dafür, dass KI nicht das Vertrauen in Wissenschaft und Ausbildung schwächt, sondern ihre Leistungsfähigkeit perspektivisch verantwortungsvoll erweitert.

Die beiden Anträge der Landtagsfraktionen, die der Anhörung zu Grunde lagen, betreffen

  • "Niedersachsen sicher ins Zeitalter der Künstlichen Intelligenz führen - Innovative Chance für die Forschung und Lehre an unseren Hochschulen nutzen!" I Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion im Wortlaut ist hier abrufbar.
  • "KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten" I Der Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ist im Wortlaut hier abrufbar.

Die gesamte Sitzungsagenda dieses Ausschusses für Januar und Februar 2026 ist hier abrufbar.

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