Zum Europäischen Datenschutz‑Tag 2026: CII bei der Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

Die namhafte Expertinnen- und Expertenrunde diskutierte unter der folgenden Leitfrage: Ist das mit dem Digital-Omnibus verfolgte Ziel eine notwendige Harmonisierung und Entlastung - oder droht hierbei eine Vernachlässigung des Datenschutzes? Eine Frage mit weitreichenden Facetten, denn Vereinfachung mag zwar als Fortschritt erlebt werden, kann aber genauso den Rückbau von Schutzrechten implizieren.
Daher ist nicht verwunderlich, dass diese Vorschläge im Europäischen Parlament deutlich kritisiert wurden: Gefahr läuft hier nämlich Rechtsklarheit, Aufsicht und Nachvollziehbarkeit, sowie die Deutungshoheit zu dem, was denn nun als datensicher gälte.
Klare Einigkeit fand die Diskussionsrunde in folgenden Punkten: Es muss klare Grenzen geben, wenn Datennutzung und Datenschutz zukünftig in Einklang miteinander stehen sollen. Vereinfachung kann nämlich nur Fortschritt bedeuten, wenn sich dabei die Rechtsklarheit erhöht, Verantwortlichkeit stärkt und die Durchsetzung des Datenschutzrechts nicht geschwächt würde.
Ob der Digital-Omnibus ein Schritt in die richtige Richtung ist, wird sich im kommenden europäischen Gesetzgebungsprozess zeigen. Genauso, könnte dieses Paket nämlich auch zu höherer Unsicherheit und Konflikten, als zu tatsächlicher Klarheit und Schutz führen.





